Häufig gestellte Fragen
1. Wie kann ich mein Brevet I in eine Ausbildung nach neuen Richtlinien umwandeln?
Ein bestehendes Brevet I kann über den neuen Wiederholungskurs in ein Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool umgewandelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Brevet I noch gültig oder bereits sistiert ist.
2. Was passiert, wenn ich mein Brevet I bis Ende 2011 nicht umwandeln lasse?
Das Brevet I behält seine Gültigkeit gemäss alten Richtlinien. Nach zwei Jahren ohne Wiederholungskurs wird das Brevet I sistiert. Ein sistiertes Brevet I kann auch nach 2011 über den WK Pool aktiviert und in eine neue Ausbildung umgewandelt werden.
3. Welche Ausbildung benötige ich für meine Tätigkeit als Lehrer / Badaufsicht / Pfadileiter / ….?
Da im und am Wasser für alle Personen die gleichen Risiken bestehen, gibt die SLRG keine berufsspezifischen Empfehlungen ab. Viel wichtiger ist, an welcher Art Gewässer eine Aktivität durchgeführt wird. Neben der Ausbildung im Pool bietet die SLRG deshalb auch Module im See und im Fluss an.
Ist man aus beruflichen Gründen auf eine Ausbildung der SLRG angewiesen, bestimmt der Arbeitgeber, welche Ausbildungen absolviert werden müssen. Bei Lehrpersonen sind zudem die kantonalen Weisungen zu berücksichtigen.
4. Wie finde ich einen passenden Kurs?
Die Kurse auf der Grundstufe werden von den einzelnen Sektionen der SLRG selbständig organisiert und im nationalen Kurskalender ausgeschrieben. Je nach Sektion werden die einzelnen Ausbildungen separat oder kombiniert angeboten. Bei Fragen zu einem bestimmten Kurs gibt die zuständige Sektion gerne Auskunft.
5. Ich habe meinen Ausweis verloren. Wo bekomme ich einen Ersatzausweis?
Falls du einen neuen Ausweis benötigst, kannst du diesen hier bestellen oder direkt mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.